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Bitte beachten: Während der Amphibienwanderzeit (Feb/April) ist die Zufahrt zur Deisterhütte eingeschränkt!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) NaturFreunde Ortsgruppe Springe e.V.

Hausordnung für das NaturFreundehaus "Deisterhütte"

Das NaturFreundehaus "Deisterhütte" richtet sich mit seinem Angebot vornehmlich an junge Menschen und Familien.

Aufenthalte mit Kinder- und Jugendgruppen müssen mit so vielen für die Aufsicht verantwortlichen Personen geleitet werden, wie es notwendig ist, die an diese delegierte elterliche Fürsorge wahrnehmen zu können.

Die Einhaltung der Hausordnung ist fester Bestandteil der AGB.

  1. Geltungsbereich

Die AGB regeln alle Vertragsverhältnisse für die mietweise Überlassung von Räumen, Gegenständen, Flächen sowie von Leistungen und Lieferungen zwischen Gästen / Veranstaltern (im folgenden als "Gast" bezeichnet) und den NaturFreunden Ortsgruppe Springe e.V. (Deisterhütte1 31832 Springe) (im folgenden als "NF" bezeichnet).

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung sowie der Schriftform.

  1. Vertragsabschluss, Anmeldung

Ein Vertrags kommt zustande, sobald dem Gast eine Zusage der NF über die bestellte Leistung bzw. Lieferung vorliegt. Kann aus zeitlichen Gründen keine Zusage getätigt werden, gilt die Bereitstellung der angefragten Leistung bzw. Lieferung als verbindliche Zusage der NF.

Bei Anmeldung einer Reisegruppe ist den NF eine gesamtverantwortliche Person zu nennen, die sich in der Deisterhütte aufhält und den NF als Ansprechpartner / Vermittler zur Verfügung steht.

Der Gast ist verpflichtet, die Reservierungs- / Buchungsbestätigung auf die Richtigkeit seiner formulierten Anmeldung zu überprüfen. Wird nicht innerhalb von 1 Woche, nach Erhalt der Buchungsbestätigung von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch gemacht, gilt das Vertragsverhältnis als geschlossen.

  1. Zimmerbereitstellung

Mit seiner Bestellung erwirbt der Gast keinen Anspruch auf bestimmte Zimmer oder Gegenstände.

Am Anreisetag stehen dem Gast die Zimmer ab 15:00 Uhr zur Verfügung

Am Abreisetag müssen die Zimmer vom Gast bis spätestens 10:00 Uhr geräumt sein, Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hüttenwart oder seinem Vertreter möglich.

  1. Zahlungsbedingungen

Bei Buchungen von Gästen aus dem Ausland, Messegästen, Geschäftsreisenden, Monteuren etc. behalten wir uns vor, die vollständige Bezahlung des Aufenthalts vor Anreise zu verlangen.

Vor der Anreise hat der Gast eine Anzahlung zu entrichten, die Höhe ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung, ebenso die Zahlungsfrist. Geht die geforderte Anzahlung bis zur genannten Frist nicht ein, verfällt die Reservierung voll umfänglich. Eine Abweichung von dieser Regelung bleibt den NF vorbehalten.

Die mit dem Abreisetag fällige werdende Schlusszahlung ist in bar zu begleichen. Nur in Ausnahmefällen wird eine Schlussrechnung erstellt, die innerhalb von 10 Tagen ab Ausstellung ohne Abzug zu begleichen ist. Die NF sind berechtigt, für nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

Werden Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, so werden die NF von allen getroffenen Vereinbarungen entbunden.

  1. Rücktritt vom Vertrag (auf Grundlage § 346 BGB)

Rücktritt des Gastes

Rücktritte müssen deutlich und in Schriftform erfolgen. Sind keine Sondervereinbarungen getroffen, gelten folgende Stornobedingungen

Bei einer Stornierung wird die Anzahlung grundsätzlich nicht erstattet.

Ausnahme: Falls Ersatzmieter die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen, wird die restliche Anzahlung erstattet! Die Stornogebühr beträgt 30,-- €, die auch dann fällig wird, wenn das Mietobjekt anderweitig vermietet werden kann.

(vom Gesamtbetrag aller Leistungen und / oder Lieferungen):

  • mehr als 14 Wochen vor Anreise 20,-- € Bearbeitungsgebühr
  • bis 14 Wochen vor Anreise                      15%
  • bis 8 Wochen vor Anreise                        25%
  • bis 4 Wochen vor Anreise                        50%
  • bis 8 Tage vor Anreise                             75%
  • ab dem 7 Tag vor Anreise                        90%

Sollte den NF ein nachweislich höherer Schaden entstanden sein, als durch Verrechnung mit oben genannten Pauschalbeträgen, so behalten wir uns vor, diese Differenz vom Gast zu verlangen.

Rücktritt der NF

Die NF können bis zu 3 Monate vor Buchungsantritt von der Buchungsvereinbarung zurücktreten. Fristlos können die NaturFreunde vom Buchungsvertrag zurücktreten, wenn ihnen bekannt wird, dass eine odere mehrere verfassungswidrig eingestellte Personen bzw. eine Gruppe als Mieter auftritt.

  1. Haftung

Der Gast hat die ihm vermieteten Räumlichkeiten / Gegenstände mitsamt Inventar ohne Schäden und vollzählig bei Abreise zu verlassen. Treten Schäden auf, haftet der diese verursachende Gast persönlich und im gesetzlich festgelegten Rahmen (ggf. ein Erziehungsberechtigter /Betreuungsperson / Veranstalter). Ist bei Gruppen der Schadensverursacher nicht feststellbar, haftet der Gast, der die Buchung veranlasst hat. Als Schadensfall ist auch der Verlust eines dem Gast übergebenen Schlüssels zu Räumlichkeiten der Deisterhütte zu bewerten. Ebenso erstreckt sich die Haftung auf Schäden an anderen zum Eigentum der NaturFreunde gehörenden Gegenstände, Anlagen oder Einrichtungen (wie z.B. Hinweistafeln, Nistkästen oder Präsentationen im Waldgebiet).

Die NF haften nicht für Schäden an vor und in der Nähe der Deisterhütte abgestellten Verkehrsmitteln (Auto, Motorrad, Fahrrad etc.). Ebenfalls übernehmen die NF keine Haftung für Diebstahl, Verlust und Beschädigung privater Gegenstände und Sachen des Gastes.

Die NF sind nicht haftbar für Leistungsstörungen bzw. Mangel an Leistungen Dritter.

Leistungsstörungen und Mängel an den dem Gast vertraglich zugesicherten Lieferungen und Leistungen sind den NF unverzüglich mitzuteilen. Die NF bemühen sich daraufhin um Abhilfe, der Gast ist jedoch aufgefordert, unter zumutbarer Mitwirkung den Mangel zu beseitigen bzw. einen Schaden klein zu halten.

  1. Beherbergung Minderjähriger

Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Anlage der NF nur in Begleitung der Eltern oder einer von ihnen autorisierten volljährigen Aufsichtsperson nutzen.

Für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Das entsprechende Formular ist im Internet erhältlich. Nur dieses Formular wird anerkannt. (Muss dieser Vordruck ins Internet gestellt werden?)

  1. Schlussbestimmungen

Zahlungs- und Erfüllungsort ist die Adresse der NF, Gerichtsstand Springe

Lieferungen und Leistungen sind bei Fehlern und Irrtümern der NF in für den Gast bestimmten Druckerzeugnissen, elektronischen Medien und (An)Schreiben nicht rechtlich bindend.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so wird seine Gesamtheit davon nicht betroffen. Es soll eine Regelung getroffen werden, die der ursprünglich angedachten Regelung am nächsten kommt.

Hausordnung:

  1. Zum friedlichen Aufenthalt aller Gäste ist die Ruhezeit von 22:00 bis 08:00 Uhr einzuhalten. Ausnahmen bedürfen der Absprache.
  2. Der Gast ist dafür verantwortlich, dass bei Verlassen der ihm anvertrauten Räumlichkeiten Fenster und Türen geschlossen sowie alle Stromverbraucher abgestellt sind. Die durch Nichtbeachtung resultierenden Schäden an persönlichen Gegenständen, Inventar und/oder den Räumen selber stehen in seiner Verantwortung.
  3. In den Wintermonaten darf keine unnötige Heizenergie verschwendet werden. Aus diesem Grund bitten wir unsere Gäste, die Heizungen bei Abwesenheit auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem dürfen Fenster nicht dauerhaft offen stehen. Zur Regulierung der Raumluft soll "stoßgelüftet" (kurzes und komplettes Öffnen des Fensters) werden.
  4. Als Nichtraucherunterkunft darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen außerhalb der Deisterhütte geraucht werden.
  5. Der Eintritt in die Räumlichkeiten der Deisterhütte ist nur angemeldeten Gästen gestattet. Gäste sind dazu angehalten, sich an der Einhaltung dieser Regelung zu beteiligen.
  6. Die Zubereitung und der Verzehr von warmen Speisen in den Zimmern ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  7. Alkoholische Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Tagesraum) und unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes konsumiert werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung und bei nicht sozialkonformen Verhalten alkoholisierter Gäste, ist der Vermieter berechtigt, diese Gäste  aus dem Haus bzw. vom Grundstück zu verweisen
  8. Tiere dürfen nur bei behinderungsbedingter Notwendigkeit und nach vorheriger Absprachen mitgebracht werden.
  9. Der Gast verpflichtet sich, sich sozialkonform zu verhalten; d.h., dass weitere Gäste und Mitarbeiter auch außerhalb der Ruhezeiten nicht über ein zumutbares Maß an Lautstärke und störendem Verhalten belästigt werden dürfen.
  10. Die Zimmer sind bei Abreise "besenrein" zu hinterlassen, Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen, nur die eigene Bettwäsche ist abzuziehen (die vorgefundene Bettwäsche bleibt aufgezogen), der angefallene Müll ist in die dafür bereitgestellten Müllsäcke zu trennen (Papier, Kunststoff, Glas und Restmüll).
  11. Der Küchenfußboden ist "besenrein" zu verlassen, die Geschirrspülmaschine auszuräumen, Bestecke / Geschirr in den Schubladen / Schränken zu verstauen und die Küchengeräte sind gründlich zur reinigen. Fehlende, defekte und zerbrochene Gegenstände sind dem Hüttenwart oder Vertreter zu melden und sind ggfls. vom Gast auf dessen Kosten zu ersetzen.
  12. Bei Anreise müssen die Zimmer und Einrichtungsgegenstände vom Gast auf Schäden und Verunreinigungen kontrolliert und ggf. dem Hüttenwart, oder seinem Vertreter, angezeigt werden. Bei der Abreise werden die Zimmer zusammen mit dem Hüttenwart, oder seinem Vertreter, abgenommen.
  13. Das Außengelände ist in sauberem Zustand zu verlassen. Für Verunreinigungen und Schäden, die durch eine unsachgemäße Benutzung des Geländes sowie der darauf befindlichen Einrichtungen (z.B.. Nutzung bei schlechten Witterungsbedingungen), haftet der Verursacher.
  14. Das Manipulieren und missbräuchliche Auslösen der Rauchmelder ist zu unterlassen. Für die entstehenden Kosten (mindestens 80,-€!) haftet der Verursacher.
  15. Das Hausrecht obliegt dem Hüttenwart, oder seinem Vertreter; Verstöße gegen die Hausordnung können mit einem (dauerhaften) Verweis aus dem NaturFreundehaus Deisterhütte oder auch anderen NaturFreundhäusern geahndet werden.

Stand: 27.08.2015

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Quelle: Strömer Rechtsanwälte
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